Verbraucherinsolvenz Privatinsolvenz

Verbraucherinsolvenz und Privatinsolvenz

Mit der Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz gibt es für überschuldete Privatpersonen erstmals einen Weg aus der Schuldenfalle. Mittels eines gesetzlich geregelten Verfahrens besteht die Möglichkeit, innerhalb von 6 1/2 Jahren sämtliche Schulden loszuwerden. Dieses Verfahren gilt auch für ehemals Selbstständige, wenn sie nicht mehr als 20 Mitarbeiter hatten und sie immer die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abgeführt haben.

In der Schuldenfalle…

► Sie öffnen Ihre Post nicht mehr – aus Angst vor neuen Rechnungen oder Mahnungen?

►  Sie stellen die fälligen Ratenzahlungen an Versandhäuser einfach ein?

► Sie lassen „allerletzte“ Aufforderungen von Inkassobüros unbeantwortet und ignorieren die Schreiben von Gerichten?

► Sie pumpen Freunde und Verwandte an?

► Sie borgen sich Geld bei Finanzhaien, um wenigstens das Nötigste einkaufen zu können?

► Sie versuchen, irgendwie über die Runden zu kommen, aber die Geldbörse ist zur Monatsmitte schon wieder leer?

► Und eigentlich ist Ihnen schon länger bewusst. So geht es nicht mehr weiter!

Aber seien Sie versichert: So wie Ihnen geht es Millionen von Menschen.
Aber tun Sie endlich einen ersten Schritt aus der Schuldenfalle.

Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein zweistufiges Verfahren.

In einem ersten Schritt muss der Schuldner oder die Schuldnerin einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern anstreben.

Lehnen die Gläubiger eine außergerichtlichen Einigung ab – was eigentlich die Regel ist – folgt der zweite Schritt:

Der Antrag wird beim zuständigen Insolventgericht eingereicht.

Ehe dieser Antrag gestellt werden kann, muss Ihnen von einer offiziellen Schuldnerberatungsstelle das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches bestätigt werden.

Beim außergerichtlichen Einigungsversuch hilft Ihnen Ihre Schuldnerberatungsstelle, die Ihnen dann auch das Scheitern desselben bescheinigen wird.

Aber auch bei einem erfolgreichen Einigungsversuch steht Ihnen Ihre Schuldnerberatungsstelle weiterhin zur Seite.

Achtung

Zurzeit wird im Bundestag eine Änderung der Verbraucherinsolvenz geprüft. Danach soll das Verfahren beschleunigt werden, wenn der Schuldner offensichtlich keine „Masse“ zum Verteilen hat.

Der Nachteil:

Die Stundung der Kosten und ihr späterer Erlass sind dann nicht mehr vorgesehen. Vielmehr muss sich der Schuldner mit einem monatlichen Betrag am Verfahren beteiligen.
Im Klartext: Wer sich nicht an den Kosten beteiligen kann, wird erst gar nicht zum Verfahren zugelassen. Er bleibt dann für immer in der Schuldenfalle.

Sobald Sie einen ersten Termin mit einer offiziellen Schuldnerberatung ausgemacht haben, sind Sie im Verfahren drin und gesetzliche Verschlechterungen können Sie nicht mehr belasten.

Wichtig: Kostenpflichtige Beratungsstellen sind meist unseriös und nicht anerkannt.

 

Was eine offiziellen Schuldnerberatung für Sie tun kann:

► Reduzierung Ihrer Gesamtschulden oder Ratenzahlungen

► Ablösung aller Schulden durch Einmalzahlungen

► Zusammenfassung Ihrer einzelnen Raten in eine für Sie tragbare Gesamtrate

► Vorbereitung des Insolvenzverfahrens

► Erstellung eines Insolvenzantrags in der für Sie zutreffenden Verfahrensart z.B. Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz

► Begleitung in das Insolvenzverfahren

Antragsformulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren und Ausführungen zum Ausfüllen erhalten Sie kostenlos bei dem Amtsgerichten in Ihrer Stadt, oder im Internet unter www.justiz.de

 

2 Gedanken zu “Verbraucherinsolvenz Privatinsolvenz

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