In besonderen Fällen ist es unter anderem auch möglich, einen bereits notariell bestätigten Kaufvertrag rückgängig zu machen, also eine Aufhebung vom Immobilienkauf. Das ist insbesondere dann angebracht,
wenn sich kurz nach Vertragsabschluss eine unvorhergesehene Situation ergibt, die diesen leider auch sehr teuren Schritt unverzichtbar macht. So kann beispielsweise die Finanzierung des Kreditinstitutes plötzlich zurückgezogen werden. Eine Rückabwicklung bzw. Aufhebung des Kaufvertrages sollte jedoch sehr genau überlegt werden, da ein solches Vorhaben mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann.
Denn neben den Rückabwicklungskosten beim Notar kann unter Umständen auch vom Verkäufer die Differenz zum Wiederverkaufswert verlangt werden. Hat der Käufer die Immobilie zum Beispiel für 100000 Euro erstanden und kann der Verkäufer die Immobilie beim zweiten Mal lediglich zu einem Preis von 80000 Euro losschlagen, dann hat der zurückgetretene Käufer die Differenz von 20000 Euro zu bezahlen.
Außerdem haftet bei der Aufhebung des Kaufvertrages der zurückgetretene Käufer für die Zeit, bis der zweite Käufer die Immobilie bezahlt hat, für den diesbezüglichen Zinsausfall. Darüber hinaus gehen auch sämtliche Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Gerichtsverhandlung, die Kosten für den Anwalt und die Rechtsberatung zu Lasten des ersten Käufers.