Kfz Versicherung
Zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz Beteiligter eines Verkehrsunfalls schreibt der Gesetzgeber die Kfz Versicherung als Pflichtversicherung für Fahrzeughalter vor. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschein wird kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.Am Ende eines jeden Jahres werben viele Versicherungen für den Wechsel der bestehenden Kfz Versicherung bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Kfz-Versicherungsanbieter zeigen ebenso vielfältig und zahlreich wie die verschiedenen Kosten und Leistungen ihrer Versicherungsangebote. Folgende Leistungen sollte eine Kfz Versicherung beinhalten:
- Allgemein sollte eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs absichern. In Form der sogenannten Teil- bzw. Vollkasko werden auch etwaige Schäden am eigenen Kfz versichert.
- Die Klärung und Überprüfung der Sachlage, das Eingehen auf berechtige und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen – sind die Hauptleistungen bei Schäden gegenüber Dritten.
- Bei der Versicherung eigener Schäden in Form einer Teilkaskoversicherung werden beispielsweise Diebstahl sowie Glasschäden abgesichert.
- Bei einer Vollkaskoversicherung sind auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen neben den Teilkaskoleistungen versichert.
Vergleichsrechner im Internet können einen ersten Überblick über die verschiedenen Versicherungsangebote geben. Ein Wechsel der Kfz Versicherung ist möglich, wenn
- ein Fahrzeugwechsel erfolgt,
- zum Ende des Versicherungsjahres mit einer ordentlichen Kündigung einen Monat vor Jahresende,
- nach einer Beitragserhöhung (Frist: maximal vier Wochen).