Nebenkosten beim Immobilienkauf, Hauskauf und Wohnungskauf
Folgende Nebenkosten entstehen beim Immobilienkauf, sofern es sich nicht um einen Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung handelt: Es sind die Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für den Notar zu entrichten. Außerdem ist oftmals noch eine Maklerprovision fällig, falls es sich nicht um einen Privatkauf gehandelt hat.
Bei einem Immobilienkauf ist also nicht nur die vereinbarte Kaufsumme fällig, sondern noch weitere Nebenkosten, die im Durchschnitt etwa 10 Prozent des Kaufpreises betragen.
Die Maklerprovision, die auch als Courtage bezeichnet wird, ist mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags auszahlungsreif. In den meisten Fällen teilen sich die beiden Vertragspartner die Kosten. Die Höhe der Maklerprovision ist von Makler zu Makler sowie von Region zu Region verschieden geregelt. Die Courtage kann zwischen 3 und maximal 7,14 Prozent betragen. In den meisten Fällen muss der Käufer 3,57 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie zahlen und der Verkäufer ebenfalls 3,57 Prozent.
Die Maklerprovision ist aber durchaus verhandelbar, und die angegebenen Prozente sind nur die gesetzliche Höchstgrenze, auch wenn Makler gern einen anderen Eindruck vermitteln.
Das gitl übrigens auch beim Wohnung mieten.
Dazu kommen noch die Kosten für den Notar, die mit rund ein bis zwei Prozent zu Buche schlagen. Die Notarkosten enthalten den Entwurf für den Kaufvertrag sowie die Zusendung desselbigen, die Terminvereinbarung bezüglich des Kaufvertrags, die Beurkundung der Vertragsunterzeichnung, die Löschung, beziehungsweise die Kontrolle der Grundschulden des Verkäufers, die Fälligstellung des Erwerbspreises, die Weitergabe ans Grundbuchamt, die Eintragung der Auflassungsvormerkung sowie das Einholen sämtlicher amtlicher Genehmigungen, so zum Beispiel der Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde und die Informationen an das Finanzamt hinsichtlich der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung und der Grunderwerbssteuer.
Zusätzlich sind noch etwa 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer zu entrichten sowie unter Umständen 0,5 Prozent für den Eintrag im Grundbuchamt. Die Grunderwerbssteuer kann dadurch gesenkt werden, indem sämtliche bewegliche Einbauten im Kaufvertrag schriftlich und ausdrücklich als Gegenstände gelistet sind und diesbezüglich mit einem bestimmten Preis bezeichnet werden.
In diesem Fall wird der Wert für jene Gegenstände von der zu versteuernden Summe abgezogen. Bei diesen Gegenständen kann es sich zum Beispiel um eine Einbauküche, um Möbel oder um lose Teppiche handeln. Sämtliche Nebenkosten müssen in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen nach Vertragsabschluss beglichen werden. Bezüglich des Kaufpreises der Immobilie kann allerdings ein anderer Zahlungstermin vereinbart werden.