Auto behalten bei Privatinsolvenz

 Auto behalten bei Privatinsolvenz

Sie dürfen Ihr Auto behalten, wenn Sie einen „normalen“ Wagen der unteren Mittelklasse fahren, der nicht jünger als fünf Jahre ist und nicht mehr wert als 3.000,00 € und Sie ihn dringend für den Weg zur Arbeit benötigen, weil der öffentliche Personennahverkehr Sie nicht hinbringen kann, dürfen Sie Ihr Auto behalten. Auch soziale Gründe zählen.

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