Verschreibungspflichtige Medikamente und Apothekenpflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente und Apothekenpflichtige Medikamente im Apothekensortiment

Man unterscheidet das Angebot der Onlineapotheke ebenso wie das der lokalen  Apotheke in verschreibungspflichtige Medikamente, apothekenpflichtige Waren und apothekenübliche Waren. Das Sortiment einer Apotheke umfasst zudem heute viel mehr als nur die Bereitstellung von Medikamenten.  Eine gegebenenfalls festgelegte Abgabeverpflichtung muss entsprechend auf der Umverpackung eines Arzneimittels ersichtlich sein (Kennzeichnung: apothekenpflichtig oder verschreibungspflichtig).

Die unterschiedlichen Einteilungen dienen dabei vorrangig dem Schutz des Kunden bzw. Patienten, da viele Medikamente bei fehlerhafter Einnahme oder Dosierung schwerwiegende Komplikationen mit sich bringen können. Auch dem Medikamentenmissbrauch soll mit der Einteilung von Medikamenten in die Verschreibungspflicht vorgebeugt werden.

Verschreibungs- und Apothekenpflicht

Medikamente, die aufgrund ihrer Zusammensetzung und Wirkungsweise für den Laien beispielsweise über eine unsachgemäße Selbstmedikation eine Gefahr darstellen können, sind in der Regel verschreibungspflichtig. Verschreibungspflicht bedeutet, dass ein zugelassener Arzt das Arzneimittel über ein entsprechendes Rezept (Kassen- oder Privatrezept) verschreiben muss. Entsprechend spricht man von dieser Medikamentengruppe auch von einer Rezeptpflicht.

Als apothekenpflichtig werden all jene Medikamente bezeichnet, die aufgrund eines besonderen Beratungsbedarfes in Handhabung und Dosierung nur in der Apotheke verkauft werden dürfen. In der Apotheke selbst benötigt der Kunde jedoch Rezept, sondern kann das Medikament normal kaufen und sich bei Bedarf beraten lassen.

Freiverkäufliche Arzneimittel und apothekenübliche Waren

Bisweilen werden Arzneimittel nicht mehr nur in der Apotheke, sondern auch in Drogeriemärkten und ähnlichen Verkaufsorten angeboten. Bei diesen Artikeln handelt es sich um die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel, was bedeutet, dass diese Artikel nicht zwangsläufig eine umfassende Beratung durch das Fachpersonal benötigen. Die meisten freiverkäuflichen Arzneimittel sind Produkte aus dem Bereich der Naturheilkunde und der Nahrungsergänzung.

Sinnvoll ist es jedoch durchaus, auch diese Produkte in der Apotheke zun kaufen um gegebenenfalls den Rat des pharmazeutischen Personals in Anspruch nehmen zu können. Anderen Verkäufern der freiverkäuflichen Arzneimittel ist die Beratung zu Gesundheitsfragen zu dieser Warengruppe von Gesetzeswegen untersagt.

Die Gruppe der apothekenüblichen Waren wird häufig auch als Randsortiment bezeichnet und umfasst alle Produkte, die in enger Verbindung mit dem Angebot der Apotheke stehen, im Verkauf jedoch nicht an die Apotheke gebunden sind. Hierzu zählen unter anderem pflegende und dekorative Kosmetik, Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel, Babybedarf und -nahrung, Süßwaren, Drogerieartikel und Literatur rund um das Thema Gesundheit.

Schreibe einen Kommentar